Auf dem Online-Formular der Mieter-Nebenkostenabrechnung haben Sie die Möglichkeit Ihre abzurechnende Wohnung genau zu bezeichnen. Die Bezeichnung dient zur rechtlich eindeutigen und genauen Zuordnung Ihrer Wohnung. Hier sollten Sie am besten die gleiche Bezeichnung wählen, die auch in Ihrem Mietvertrag oder auf Ihrer Abrechnung des Wohnungseigentumsverwalters gewählt wurde. Sie könnten die Bezeichnung nach folgenden Arten wählen:
Einheit
Mit der Einheit ist die Nummerierung Ihrer Wohnung gem. der Teilungserklärung oder die Nummer des Grundbuches Ihrer Wohnung gemeint.
Beispiele:
- „Einheit 8“
- „Whg. 007, Grundbuchnummer 2266, Musterdorf“
Bezeichnung
Hier könnten Sie die Wohnung genauer bezeichnen.
Beispiele:
- „Wohnung Nummer 7“
- „3 Zimmerwohnung im Dachgeschoss“
Lage des Mietobjektes
Hier können Sie die geographische Lage verwenden.
Beispiel:
- „Whg. 003, Erdgeschoss(EG), Links“
- „Whg. Dachgeschoss (DG), Rechts“
Egal welche Art der Bezeichnung Sie wählen, sollte die Zuordnung Ihrer Wohnung absolut eindeutig und für Ihren Mieter unverwechselbar sein.