Ab dem Jahre 2025 kommen erhöhte Kosten auf Mieter zu. 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass bis Ende 2018 die Grundsteuer reformiert werden solle. Die neue Regelung tritt ab 2025 in Kraft.
Entscheidend bei der Grundsteuer ist, dass die Grundsteuer nun von allen, also Mietern und Eigentümern bezahlt werden muss. Die Eigentümer können die Grundsteuer auf dem Mieter umlegen. Somit steigt die Warmmiete unter Umständen für einige Mieter an.
Bestimmt wird die Grundsteuer wie bisher auch über den Wert der Immobilie. Hierzu sollen pauschale Werte wie Listenmieten gelten. Laut Bundesfinanzministerium sollen hierbei jedoch die Mieten nicht bedeutet ansteigen. Es ist von maximal 65 EUR pro Monat die Rede.
Die Steuerreform wurde zuletzt im Jahre 1935 (Osten) bzw. 1964 (Westen) geändert. Seither bestand die Regelung, die ab 2025 mehr Geld in die Gemeindekassen spülen soll als bisher.