Die Große Koalition hat Ende des Jahres 2018 eine Änderung der Umlage an Kosten der Modernisierung des Wohnraums auf den Mieter vollzogen. Bisher war der Vermieter berechtigt 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umzulegen. Künftig sind nur noch 8% der Umlage zulässig.
Diese dauerhafte Regelung wird zusätzlich mit Kosten bei 2 EUR/m² gedeckelt, wenn die Miete der modernisierten Wohnung unter 7 EUR/m² liegt.
Was bringt die bundesweite Kürzung der Modernisierungsumlage für den Mieter?
Der Mieter hat mit dieser Regelung eine zusätzliche Begrenzung der Miethöhe. Das ist ein wichtiger Schritt der Regierung um dem Thema Mietpreisüberhöhung und Mietwucher zumindest entgegen zu wirken. Der überhöhte Mietpreis-Trend ist schon lang nicht mehr in den Ballungszentren zu vermerken.