Abrechnungszeitraum und Wirtschaftsjahr bei Nebenkostenabrechnungen

Nebenkostenabrechnungen beziehen sich immer auf einen gewissen Zeitraum. Hier erklären wir den Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum, dem Wirtschaftsjahr und Ihrem individuellen Zeitraum.

Abrechnungszeitraum

Bei der Eingabe des Abrechnungszeitraumes sollten Sie das gesamte reguläre Wirtschaftsjahr (in der Regel immer 12 Monate) des abzurechenden Gesamtobjektes eingeben. Bei Neubauten kann es auch möglich sein, dass für das erste Abrechnungsjahr ein sogenanntes Rumpfwirtschaftsjahr (weniger als 12 Monate) verwendet wird, um die ersten Monate, nach dem Erstbezug abzurechnen.

Normalerweise entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr (01. Januar - 31. Dezember). Es kann allerdings möglich sein, dass bei einigen Objekten auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr (beispielsweise 01. April - 31. März) verwendet wurde. Dann geben Sie bitte den abweichenden Abrechnungszeitraum ein.

Ihr Zeitraum

Bei der Eingabe Ihres individuellen Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, den Zeitraum einzugeben, der für Ihren Mieter abgerechnet werden soll. Normalerweise entspricht dieser Zeitraum auch dem Abrechnungszeitraum.

Lediglich bei einem Ein- oder/und Auszug unter dem Jahr kann Ihr Zeitraum vom Abrechnungszeitraum abweichen.

In diesem Fall müssten Sie ggf. zwei gesplittete Nebenkostenabrechnungen für den Alt- und Neumieter erstellen.

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Ein Gedanke zu „Abrechnungszeitraum und Wirtschaftsjahr bei Nebenkostenabrechnungen

  1. Manuela Griebel Antworten

    Was ist wenn der Abrechnungszeitraum 01.10.2020-30.09.2021 wann muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkosten Abrechnung spätestens vorgelegt haben?

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