In den Hausverwaltungs- und Abrechnungstools wird prinzipiell immer in vereinbarte und geleistete Betriebskostenvorauszahlung unterschieden. Hier erfahren Sie alles wichtige zu diesen beiden Nenngrößen in der Mieter-Nebenkostenabrechnung und weiteren Abrechnungen von Immobilien.
Vereinbarte Betriebskostenvorauszahlung
Unter vereinbarte Betriebskostenvorauszahlung Position geben Sie bitte die Höhe der gesamten geplanten und vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung. Die Höhe der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen finden Sie in der Regel im Mietvertrag.
Die Angabe zur vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung soll zusätzlich dazu dienen Ihrem Mieter zu zeigen, ob er sich an seine Vorauszahlungsvereinbarung mit Ihnen gehalten hat.
Sollten Sie Ihrem Mieter gegenüber jemals eine fristlosen Kündigung aufgrund von nicht geleisteten Zahlungen aussprechen müssen, haben Sie so einen dokumentierten Nachweis über die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen und seine Zahlungsmoral.
Geleistete Betriebskostenvorauszahlung
Bei der geleisteten Betriebskostenvorauszahlung müssen Sie die tatsächlich im gesamten Abrechnungszeitraum geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen Ihres Mieters eintragen. Die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen entsprechen in der Regel der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung – es sei denn Ihr Mieter hat eine oder mehrere Zahlungen ausgelassen.
Die Mieter-Nebenkosten-Software verrechnet diesen Wert mit den tatsächlich im Abrechnungszeitraum Ihres Mieters angefallenen gesamten Betriebskosten und ermittelt eine eventuelle Unter- oder Überzahlung.
Aus der geleisteten Betriebskostenvorauszahlung ergibt sich der eventuelle Guthaben- oder Nachzahlungsbetrag Ihres Mieters.