Wie lange darf ich meinem Mieter eine Mieter-Nebenkostenabrechnung stellen?
Rechnen Sie über die Betriebskosten ab, darf der Abrechnungszeitraum nicht länger als 12 Monate sein. Die Abrechnungsfrist beträgt maximal 1 Jahr und mit dem Zugang der Abrechnung beginnt die Nachzahlungs- und Meckerfrist für den Mieter zu laufen. Seine Einwendungsfrist gegen die Betriebskostenabrechnung endet jetzt taggenau - also nicht zum Monatsende. Mit dieser Fristentabelle müssen Sie nicht extra den Kalender zücken und verpassen so keine wichtige Frist rund um Ihre Abrechnung.
Fristentabelle
Abrechnungszeitraum | Zugang der Abrechnung | Zahlung fällig am | Spätestes Ende der Einwendungsfrist |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Januar diesen Jahres | 01.03. diesen Jahres | 31.01. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Februar diesen Jahres | 01.04. diesen Jahres | 28.02. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | März diesen Jahres | 01.05. diesen Jahres | 31.03. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | April diesen Jahres | 01.06. diesen Jahres | 30.04. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Mai diesen Jahres | 01.07. diesen Jahres | 31.05. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Juni diesen Jahres | 01.08. diesen Jahres | 30.06. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Juli diesen Jahres | 01.09. diesen Jahres | 31.07. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | August diesen Jahres | 01.10. diesen Jahres | 31.08. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | September diesen Jahres | 01.11. diesen Jahres | 30.09. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Oktober diesen Jahres | 01.12. diesen Jahres | 31.10. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | November diesen Jahres | 01.01. des nächsten Jahres | 30.11. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | Dezember diesen Jahres | 01.02. des nächsten Jahres | 31.12. des nächsten Jahres * |
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres | ab Januar des nächstes Jahres | Nachforderung ausgeschlossen | frühestens 31.01. des übernächsten Jahres ** |
* Abhängig davon, an welchem Kalendertag die Abrechnung im Jahr 2017, 2018 zugegangen ist.
** Abhängig davon, an welchem Kalendertag die Abrechnung im Jahr 2019, 2018, 2017 bzw. 2016 zugegangen ist.