Betriebskosten Fristentabelle

Wie lange darf ich meinem Mieter eine Mieter-Nebenkostenabrechnung stellen?

Rechnen Sie über die Betriebskosten ab, darf der Abrechnungszeitraum nicht länger als 12 Monate sein. Die Abrechnungsfrist beträgt maximal 1 Jahr und mit dem Zugang der Abrechnung beginnt die Nachzahlungs- und Meckerfrist für den Mieter zu laufen. Seine Einwendungsfrist gegen die Betriebskostenabrechnung endet jetzt taggenau - also nicht zum Monatsende. Mit dieser Fristentabelle müssen Sie nicht extra den Kalender zücken und verpassen so keine wichtige Frist rund um Ihre Abrechnung.

Fristentabelle

Abrechnungszeitraum Zugang der Abrechnung Zahlung fällig am Spätestes Ende der Einwendungsfrist
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Januar diesen Jahres 01.03. diesen Jahres 31.01. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Februar diesen Jahres 01.04. diesen Jahres 28.02. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres März diesen Jahres 01.05. diesen Jahres 31.03. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres April diesen Jahres 01.06. diesen Jahres 30.04. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Mai diesen Jahres 01.07. diesen Jahres 31.05. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Juni diesen Jahres 01.08. diesen Jahres 30.06. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Juli diesen Jahres 01.09. diesen Jahres 31.07. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres August diesen Jahres 01.10. diesen Jahres 31.08. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres September diesen Jahres 01.11. diesen Jahres 30.09. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Oktober diesen Jahres 01.12. diesen Jahres 31.10. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres November diesen Jahres 01.01. des nächsten Jahres 30.11. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres Dezember diesen Jahres 01.02. des nächsten Jahres 31.12. des nächsten Jahres *
01.01. - 31.12. des vergangenen Jahres ab Januar des nächstes Jahres Nachforderung ausgeschlossen frühestens 31.01. des übernächsten Jahres **

* Abhängig davon, an welchem Kalendertag die Abrechnung im Jahr 2017, 2018 zugegangen ist.
** Abhängig davon, an welchem Kalendertag die Abrechnung im Jahr 2019, 2018, 2017 bzw. 2016 zugegangen ist.

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